Einfach Anfrage
Die Weisungen über die Organisation und die Beaufsichtigung des Turn- und Sportunterrichtes sind für die Schulgemeinden verbindlich. In unserem Kanton stammen diese aus dem Jahre 1976, sind also in die Jahre gekommen und einiges, das aufgeführt ist, stimmt nicht mehr.
Zwar hatte im Jahre 2001 die kantonalen Schulturnkommission mit der Revision des Merkblattes über die Organisation des Sportunterrichtes an den Volksschulen auf die fehlenden aktuellen Weisungen reagiert. Leider hat dieses Merkblatt keine Verbindlichkeit. Obwohl darin aufgeführt ist, dass auf allen stufen durchschnittlich pro Woche drei Lektionen Sportunterricht zu erteilen sind, wurde im siebten Schuljahr eine Lektionen abgebaut. Sorge bereitet auch die seit Jahren unverbindliche Regelung beim Schwimmunterricht. Das Problem hat sich nun zusätzlich verschärft. Seit dem Jahre 2005 sind nämlich alle SLRG- Brevetbesitzerinnen und -besitzern alle zwei Jahre verpflichtet einen Fortbildungskurs zu absolvieren. Es ist leider eine Tatsache, dass die Zahl schwimmkundiger Schüler/Innen abnimmt. Käme es zu einem Zwischenfall, bei dem die Lehrperson nicht im Besitz eines gültigen Brevet ist, hätte das neben dem menschlichen Leid für die Betroffenen für den Kanton hohe Kostenfolgen.Ich bitte deshalb die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen.
| 1. | | Teilt die Regierung die Meinung, dass bei einem Gerichtsfall verbindliche Bestimmung entscheidend sind? |
| 2. | Wann werden die Weisungen über die Organisation und die Beaufsichtigung des Turn- und Sportunterrichtes in der Volksschule überarbeitet, damit sie von den Schulgemeinden wieder als aktuelles, verbindliches Arbeitsinstrument gebraucht werden können? | |
| 3. | Bewegungsmangel ist in aller Munde. Ist die Regierung bereit bei der nächsten Überarbeitung der Stundentafel auf allen Stufen den obligatorischen Sportunterricht auf drei Lektionen pro Woche fest zu legen? |
Berneck, 08. Februar , Helga Klee


