Allfällige Finanzhilfen nur wenn Forderungen erfüllt sind
Was seit Wochen gemunkelt wurde, ist seit heute offiziell. Mit 6 Millionen Franken sollen die Steuerzahler von Stadt und Kanton St.Gallen dem in finanzielle Schieflage geratenen Stadionbetreiber sowie dem FC unter die Arme greifen. Die FDP des Kantons St.Gallen ist sich der grossen gesellschaftlichen Bedeutung des FCSG für die Region durchaus bewusst. Trotzdem müssen aus liberaler Sicht zunächst drei zentrale Forderungen erfüllt sein, damit ein Eintreten auf die Vorlage überhaupt erst geprüft werden kann.
Die Verwaltungsräte von Stadion, Betriebs-AG sowie der Sport-AG müssen zuallererst vollständige Transparenz schaffen - sowohl in Bezug auf die Höhe der tatsächlichen finanziellen Verpflichtungen als auch hinsichtlich der Aufschlüsselung von Altlasten und des Betriebsdefizits. Wenn die öffentliche Hand erneut rettend eingreifen soll, dann nur auf der Basis aller für einen Entscheid relevanten Fakten.
Forderung 2: Personen und Strukturen dürfen nicht tabu sein
Ein Schuldenberg in zweistelliger Millionenhöhe nach nur etwas mehr als zwei Betriebsjahren lässt ernste Zweifel hinsichtlich der betrieblichen Strukturen rund um die AFG-Arena aufkommen. Das heute bestehende Konstrukt mit drei Aktiengesellschaften und ihren wechselseitigen Finanztransaktionen muss kritisch hinterfragt und gegebenenfalls angepasst werden. Das gleiche gilt für die personelle Besetzung der Verwaltungsräte, die sich unangenehmen Fragen stellen müssen. Aus Sicht der FDP des Kantons St.Gallen darf es auch in personeller Hinsicht keine Tabus geben.
Forderung 3: Ein realistischer Businessplan muss her
Ferner erwartet die FDP von den Stadionbetreibern vor der Beschlussfassung in den Räten einen Businessplan, der aufzeigen soll, wie die AFG-Arena nach einer allfälligen Sanierung durch die öffentliche Hand nachhaltig - sprich schuldenfrei - betrieben werden kann. Aus liberaler Sicht wäre es inakzeptabel, wenn die Steuerzahler in wenigen Jahren erneut zur Kasse gebeten werden müssten.


